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35 JAHRE MAUERFALL
Den Lügen auf der Spur
Foto © Bernd Lammel
Fake News

Den Lügen auf der Spur 

Internet- oder Cyberkriminalität ist Kriminalbeamten in Deutschland seit Jahren bestens bekannt. Es umfasst Delikte wie das sogenannte Phishing – den Diebstahl oder die Manipulation von Daten durch Hacker oder Viren. Außerdem Bank- oder E-Commerce-Betrug – Betrug an Konsumenten sowie Krediterschleichung. Ein neues Phänomen sind Falschmeldungen oder Fake News, die sich in Windeseile über die sozialen Netzwerke verbreiten und Menschen verunglimpfen oder deren Persönlichkeitsrechte verletzten. NITRO fragte André Schulz, den Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, ob die Verbreitung von Fake News strafbar ist, ob die Dezernate der Kriminalpolizei solche Straftaten aufklären können und welche technischen Möglichkeiten die Strafverfolgungsbehörden in solchen Fällen haben.

Die sozialen Netzwerke sind keine rechtsfreien Räume

NITRO: Das Thema Fake News beherrscht die Medien und die sozialen Netzwerke. In den Ministerien für Inneres und Justiz soll es Pläne für neue Gesetze geben, und es werden angeblich Strategien gegen die Verbreitung von Fake News erarbeitet.  Braucht Deutschland aus Sicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter neue Ämter, Institutionen und Gesetze?

Schulz: Cyberkriminalität beschäftigt die Sicherheitsbehörden schon seit langer Zeit. Im letzten Jahr sind Fake News hinzugekommen, was meiner Ansicht nach vor allem ein gesellschaftliches Problem ist. In den sozialen Medien erleben wir gerade eine sehr angespannte Stimmung und einen problematischen Umgangston vieler User untereinander. Die Frage ist bei Kommunikation nicht ausschließlich das Wo, sondern auch das Wie. Fest steht: Die sozialen Netzwerke sind keine rechtsfreien Räume, und Straftatbestände wie Beleidigung, Verleumdung, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Volksverhetzung sind auch dort strafbar. Das Problem ist allerdings, die Personen, die diese Straftaten begehen, müssen identifiziert werden.

Aus Cyberkriminalität und Fake News professionell reagieren

? Sind die Dezernate der Kriminalpolizei technisch so ausgestattet, dass sie auf Cyberkriminalität und Fake News professionell reagieren können, und vor allem: Gibt es ausreichendes Fachpersonal, denn es handelt sich hier nicht um Fahrraddiebstähle.

! Wir haben uns schon entsprechend aufgestellt und auch externe IT-Experten eingestellt, aber wir Beamten müssen ständig dazulernen. Unsere Ausbildung ist noch längst nicht auf die neuen Herausforderungen ausgelegt. Wenn man sich ansieht, dass es in zwölf Bundesländern immer noch eine „Einheitsausbildung“ bei der Polizei gibt, finde ich das bedenklich.

? Was heißt Einheitsausbildung?

! Bewerber können nur eine Einheitsausbildung machen, die die Beamten im Regelfall für die Arbeit in einer Einsatzhundertschaft, in der Bereitschaftspolizei oder im Streifendienst qualifiziert. Den Rest müssen die Kollegen allein erlernen und sich das erforderliche Know-how größtenteils selbst aneignen. Ob ein Beamter in einem Bundesland zur Kriminalpolizei kommt, also in den Ermittlungsbereich, ist nicht einheitlich geregelt oder strukturiert. Es gibt auch keine Standards in der Aus- und Fortbildung – hier liegt das Niveau leider weit hinter den Anforderungen zurück.

Täter mit Fingerabdrücken zweifelsfrei zuordnen

? Die Kriminalbeamten brauchen Fachwissen für Delikte im Internet?

Unbedingt. Die Kriminalität im bzw. mittels Internet berührt viele Paragrafen im Strafgesetzbuch. Bei den meisten Straftaten spielt zum Beispiel die Telekommunikation eine wichtige Rolle, denn auch Täter kommunizieren untereinander und sie hinterlassen digitale Spuren. Kriminalität im Internet ist ein weites Feld, bei dem die Kriminalbeamten in jedem Deliktsbereich mindestens ein IT-Grundwissen brauchen. Sie sollten wissen, welche Spuren im Internet Aussicht auf Ermittlungserfolge haben, wo sie die Spuren überhaupt finden und wie diese dann gesichert werden, um Täter zu identifizieren. Hier bedarf es ständiger Fortbildung und Weiterbildung.

? Die Identifizierung im Internet ist schwieriger als eine Identifizierung vom Fingerabdrücken an einem Tatort?

Vor fast einhundert Jahren wurde erstmals auf der Grundlage eines Fingerabdrucks ermittelt. Es war damals einzigartig, dass Täter mit dieser Ermittlungsmethode zweifelsfrei zugeordnet werden konnten. Seit Mitte der 1990er-Jahre sind DNA-Untersuchungen Standard, bei denen wir Personen mit Körperzellen identifizieren können, und inzwischen gibt es den digitalen Fingerabdruck, der uns häufig zum Täter führt. Es werden heute in allen Deliktsbereichen analoge und digitale Spuren gesichert und ausgewertet, wenn die Rechtslage es zulässt.

Ermittlungen im Bereich der Schwerstkriminalität

? Haben Sie ein Beispiel?

Bei einem Wohnungseinbruch werden heute, wie vor knapp hundert Jahren, Fingerabdrücke gesichert, sowie Haare-, Speichel- und Werkzeugspuren. Zusätzlich werden Mobilfunkdaten ausgewertet, denn die meisten Täter haben ein Smartphone bei sich und hinterlassen damit digitale Spuren.

? Das erleichtert die Verbrechensaufklärung?

! Die Funkzellenauswertung, also die Möglichkeit festzustellen, wo sich ein Verdächtiger und wie lange aufgehalten oder welches WLAN-Netz er genutzt hat, ist außer bei Ermittlungen im Bereich der Schwerstkriminalität bei der Kriminalpolizei noch kein Standard, und die digitale Entwicklung verläuft so blitzartig, dass wir uns ständig auf Neuerungen einstellen müssen. In Zukunft werden wir es mit dem Smart Home zu tun bekommen, also mit Häusern, die ohne Schlösser auskommen. Dann stehen wir vor der Herausforderung, dass wir nachweisen müssen, wie Personen ohne Schlüssel und sichtbare Spuren in Häuser gekommen sind.

Austausch und auf Landesebene mit den Landesgesetzgebern

? Sind Sie als Interessenvertreter der Kripo, als Beamte, die die Kriminalitätsbekämpfung aus der Praxis kennen, in die Vorhaben der Ministerien sowie in Gesetzgebungsverfahren eingebunden?

! Wir diskutieren mit Politikern intensiv die Möglichkeiten der Kommunikation im Internet und die Notwendigkeiten, darauf als Sicherheitsbehörde reagieren zu müssen. Wie gehen wir mit Anonymität um – also was machen wir mit anonymisierten, verschlüsselten Daten? Wann sollten Sicherheitsbehörden darauf zugreifen dürfen? Da es ständig neue Technologien gibt, muss auch der Gesetzgeber permanent reagieren. Da unsere Kollegen die Realität kennen, ist es auch unbedingt notwendig, dass wir in die Vorhaben der Landes- und Bundespolitik intensiv eingebunden sind.

? Es ist wichtig, aber klappt es auch?

!  Wir sind immer gesprächsbereit und finden auch Gehör. Wir als BDK sind unter anderem mit dem Bundesinnen- und dem Bundesjutizministerium im Austausch und auf Landesebene mit den Landesgesetzgebern. Bei allen Gesetzen, die auf Landes- oder Bundesebene Inneres oder Justiz betreffen, geben wir unsere Stellungnahmen ab und werden zu Expertenanhörungen in den Bundestag und in den Ländern in die Innen- und Rechtsauschüsse zu Anhörungen eingeladen.

Fake News werden von anonymen Profilen oder Fake Accounts eingestellt

?  Der Bundesjustizminister plant gegen Fake News neue Gesetze. Falschmeldungen, falsche Behauptungen, üble Nachrede, Persönlichkeitsrechtsverletzungen sind aber heute schon strafbar. Müssen bestehende Gesetze nicht einfach nur angewandt werden?

! Gesetze müssen praktikabel und anwendbar sein. Wenn Kriminalbeamte ins Leere ermitteln oder Ermittlungen auch bei den übelsten Beleidigungen und Bedrohungen überwiegend wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden, weil die derzeitige Rechtssprechung nichts anders zulässt, dann sind Novellierungen sicher sinnvoll, damit solche Straftaten besser verfolgt und Täter tatsächlich auch bestraft werden können. Das dient dann auch zur Abschreckung von Nachahmern. Bei den Ermittlungen in den sozialen Netzwerken, in denen Fake News oder Falschmeldungen ja am häufigsten verbreitet werden, stoßen wir aber auf andere Probleme. Wenn zum Beispiel US-Konzerne einem anderen Recht unterliegen, werden sie nicht unbedingt Hurra rufen, wenn sie mit der Polizei im Ausland kooperieren sollen.

Es gibt den Satz: Das Internet vergisst nichts

? Wir machen es praktisch. Ein Bürger kommt zur Polizei und will eine Anzeige machen, weil im Netz etwas Ehrenrühriges über ihn behauptet wurde. Wie wird dem Bürger geholfen?

! Wurde die Beleidigung oder die falsche Behauptung zum Beispiel in der Kommentarfunktion bei einer Zeitung öffentlich gemacht, ist die Ermittlung der IP-Adresse recht einfach möglich. Auch bei anderen Plattformen kann die IP-Adresse ermittelt werden. So können wir oft die Person ermitteln, die dahintersteckt, und diese kann bestraft werden. Schwerer zu identifizieren sind Nachrichten, die zum Beispiel über Twitter abgesetzt werden, weil die häufig von anonymen Profilen oder von Bots oder Fake Accounts eingestellt werden, und die zu verifizieren, ist nur sehr schwer möglich, manchmal unmöglich.

? Dann blieben Fake News also für immer im Netz?

Es gibt den Satz: „Das Internet vergisst nichts“, und der entspricht häufig der Wahrheit. Auch wenn es heute möglich ist, Einträge von Google löschen zu lassen, gibt es keine hundertprozentige Sicherheit, dass sie nicht irgendwo wieder auftauchen – zumal sie nur im deutschsprachigen Raum gelöscht werden.

Wir arbeiten mit Europol und auch über Interpol zusammen

? Die Betroffenen können also kaum etwas tun?

Ich sagte ja bereits am Anfang, dass dieses gesellschaftliche Problem vor allem von der Gesellschaft selbst gelöst werden muss, nicht von Polizei und Justiz, und das beginnt bei jedem Einzelnen. Jeder sollte seine Medienkompetenz überprüfen und in den sozialen Netzwerken überlegter unterwegs sein. Das beginnt damit, dass nicht jeder ungeprüft eine Meldung teilt, denn so finden Fake News, also Lügen, Millionen Leser.

? Es gibt aber inzwischen regelrechte „Lügenküchen“, zum Beispiel in Mazedonien oder Slowenien, wo angeblich Fake News am Fließband produziert werden. Diese „Nachrichtenerfinder“ sollen pro Tag 5 000 Dollar verdienen – mit einem sehr geringen Risiko, erwischt zu werden. Gibt es eine länderübergreifende Zusammenarbeit, zum Beispiel über Europol oder über Rechtshilfen, um diese Art von Kriminalität zu unterbinden?

Natürlich gibt es hier einen Austausch. Wir arbeiten über Europol und auch über Interpol bei der Informationsgewinnung und dem Informationsaustausch auf europäischer und globaler Ebene zusammen und können über Rechtshilfeersuchen in anderen Ländern ermitteln lassen. Die Frage ist aber, ob man die tatsächlichen Verfasser identifizieren kann und ob zum Beispiel Fake News in dem jeweiligen Land nur eine Ordnungswidrigkeit oder überhaupt nicht strafbar sind. Im letzteren Fall nutzen länderübergreifende Ermittlungen dann überhaupt nichts.

Wer heute eine Bank überfällt, geht ein hohes Risiko ein

?  Bei Menschen, die 5 000 Dollar pro Tag verdienen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das Geld für illegale Dinge oder Straftaten verwendet wird.

! Insgesamt schafft das Internet natürlich immer neue Möglichkeiten für Straftaten, und dass solche Gelder dann bei anderen Straftaten zum Einsatz kommen, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Heute überfällt ja zum Beispiel kaum noch jemand eine Bank.

? Man gründet lieber eine Bank?

! Nein. Banken beziehungsweise die Kundenkonten werden heute bequem vom heimischen Computer ausgeraubt, nur heute heißt das abgefischt, und zwar mit allen technischen Raffinessen, die Kriminellen zur Verfügung stehen. Wer heute eine Bank überfällt, geht ein hohes Risiko ein, und der Strafrahmen für Raub oder bewaffneten Raub ist viel höher, und wer erwischt wird, geht auch als Ersttäter viele Jahre ins Gefängnis. Wer aber Gelder von Konten abräumt, für den ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, relativ gering. Meist agieren solche Täter auch nicht in Deutschland, und sie arbeiten verschlüsselt und hochprofessionell.

Die Entwicklungszyklen neuer Technologien sind heute schnelllebig

? Fühlen sich die Kollegen gut gewappnet, was die technische und fachliche Ausstattung der Dezernate und Kollegen betrifft, oder sind sie gegenüber den professionell arbeitenden Straftätern im Nachteil?

Die Sicherheitsbehörden werden wohl nie gleichwertig oder besser ausgestattet sein als Straftäter, die in großem Maßstab agieren und bei Tätern aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität oftmals Millionen für ihr Know-how zur Verfügung haben. Die Entwicklungszyklen der neuen Technologien sind heute so schnelllebig, dass wir immer erst zeitversetzt reagieren können, meist auch erst dann, wenn in den Haushalten der Länder oder des Bundes wieder Mittel für die Erneuerung unserer Technik bereitgestellt werden. Und bei der Polizeiausbildung agieren wir immer noch mit Methoden von vor 20 oder 30 Jahren. Natürlich versuchen wir, Cybercops einzustellen – also Menschen, die Informatik oder Mathematik studiert haben, um sie dann zusätzlich in Polizeiarbeit auszubilden. Das ist allerdings meist nicht so oft von Erfolg gekrönt, wie es nötig wäre, denn wer heute das entsprechende Fachwissen besitzt, wird von der Wirtschaft so gut bezahlt, dass eine Karriere als Beamter in einer Strafverfolgungsbehörde nicht attraktiv ist. Es gibt zwar immer wieder Fachleute, die es interessant finden, wenn sie in ihrer Vita zwei, drei Jahre eine Tätigkeit für das LKA vorweisen können. Aber dann gehen sie wieder, weil die Verdienstmöglichkeiten bei uns relativ überschaubar sind. Insgesamt müssen sich unbedingt auch das Berufsbild in der Kriminalpolizei ändern und sich an die Realitäten der heutigen Straftaten anpassen.

? Aber wer nicht gut bezahlt wird und mit veralteter Technik arbeiten muss, ist auch wenig motiviert.

Natürlich haben die Kollegen viele Gründe, frustriert zu sein. Niedriges Einkommen, kaum Beförderungen, oftmals schlechte Ausstattung, fehlende Rückendeckung von der Politik, eine Justiz, die oft nicht so mitspielt, wie wir uns das vorstellen. Doch was ist die Alternative? Aufgeben? Kriminellen das Feld überlassen und rechtsfreie Räume zulassen? Ganz bestimmt nicht!

Das Interview führte Bettina Schellong-Lammel-Lammel

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