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70 Jahre Öffenlich-rechtlicher Rundfunk
Foto © D-foto/Bernd Lammel
Fernsehen

70 Jahre Öffenlich-rechtlicher Rundfunk 

Mit einem Festakt beging die ARD ihr 70jähriges Jubiläum in Hamburg

In einer Pressemitteilung erklärte die ARD: Wichtigste Rechtsquelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in
Deutschland ist das Grundgesetz, das ebenfalls vor 70 Jahren in Kraft trat. Mit Artikel 5, Absatz 1 schuf unsere Verfassung die rechtliche
Grundlage für Etablierung und Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Vier Jahre zuvor, am 4. Mai 1945, hatten in Hamburg britische Offiziere den Sendebetrieb mit der Verlautbarung aufgenommen: „Here is Radio Hamburg, a Station of the Allied Military
Government. Hier ist Radio Hamburg, ein Sender der alliierten Militärregierung.“ In den darauffolgenden Jahren wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach dem Vorbild der BBC in
Deutschland etabliert. Lesen Sie mehr über die BBC in unserer Reportage aus Heft Dezember 2017.

BBC-Generaldirektor Tony Hall über den Auftrag, alle Menschen zu erreichen

Bei dem Festakt sagte BBC-Generaldirektor Tony Hall, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk  in Deutschland auf den
gleichen Prinzipien wie im Vereinigten Königreich: „dem Auftrag, alle Menschen zu erreichen; alle Standpunkte widerzuspiegeln und abzubilden; sicherzustellen, dass allen Stimmen und Perspektiven Gehör verschafft wird.“ Der BBC-Chef weiter: „Unabhängigkeit, Unvoreingenommenheit, Universalität. Dies sind die Werte, hinter die sich alle, die an der Gründung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beteiligt waren, gestellt haben.“

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