Wenn heute im Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ beraten wird, ahnen viele Urheber, dass sich ihre Situation verschlechtern wird. Der Referentenentwurf aus dem Heiko-Maas-Ministerium sah etliche Verbesserungen vor. Diese sind aber in der inzwischen auch vom Bundesrat beschlossenen Fassung fast ausnahmslos verschwunden. Konkretes findet sich in den Empfehlungen der 945. Sitzung des Bundesrates.
Aktion „Auf Augenhöhe“ der Urheber vor dem Reichstag
Die Kreativen forderten die Abgeordneten des Bundestages auf, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen. Sie verlangen eine gesetzliche Sicherung des Beteiligungsgrundsatzes, damit jede Nutzung eines Werkes honoriert wird. Der Auskunftsanspruch zur Verwertung eines Werkes soll grundsätzlich für alle Urheber gelten. Schlichtung und ein effektives Verbandklagerecht sollen verbindlich geregelt werden. Total-Buy-Out-Verträge sollen nach angemessener Zeit ohne Einschränkungen kündbar werden.
Die Initiative Urheberrecht, in der 35 Berufsverbände und Gewerkschaften 140.000 Kreative ihre Interessen bündeln, hatte heute zur Protestaktion „Auf Augenhöhe“ aufgerufen. Passend zur Situation standen die Demonstranten im wahrsten Sinne des Wortes im Regen.
Fotos: Liesa Fuchs
Bernd Lammel
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