Ein internationaler Wettbewerb, ein einstimmig gekürter Siegerentwurf, fast zehn Jahre Planung – und am Ende ein neues Vergabeverfahren. Der Streit um das Lutherdenkmal am Berliner Rathausforum wirft Fragen auf, die weit über ein einzelnes Kunstprojekt hinausreichen.
2016 entschied sich eine Fachjury einstimmig für den Entwurf des Berliner Künstlers Albert Weis und des Architekturbüros Zeller & Moye. Vorgesehen war eine Verbindung der historischen Lutherfigur mit einer zeitgenössischen künstlerischen Intervention: Ein begehbares Lichtraster sollte Zitate bedeutender Persönlichkeiten sichtbar machen und Luthers Wirkungsgeschichte in einen aktuellen gesellschaftlichen Kontext stellen.
Fast zehn Jahre später ist von einer Realisierung dieses Konzepts keine Rede mehr. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stoppte das Verfahren und leitete Anfang 2026 eine neue Vergabe ein. Realisiert werden soll nun ein Entwurf des Büros BASD Architekten mit Maria Vill und David Mannstein.
Zwischen Wettbewerb und Neuanfang lagen Jahre intensiver Abstimmungen. Finanzierung, technische Fragen und inhaltliche Aspekte wurden gemeinsam mit der Senatsverwaltung und der Evangelischen Kirche beraten. Nach Darstellung der Urheber wurden Testanlagen aufgebaut, Vertragsentwürfe vorbereitet und das Projekt 2021 zur Umsetzung empfohlen.
Umso größer ist die Kritik der damaligen Wettbewerbssieger. Albert Weis und Zeller & Moye sprechen von einem Bruch mit einem rechtskräftigen Wettbewerbsergebnis. Die von der Senatsverwaltung angeführten vergaberechtlichen und technischen Gründe halten sie für nicht überzeugend. Aus ihrer Sicht seien vielmehr langwierige Abstimmungen zwischen den beteiligten Institutionen für die Verzögerungen verantwortlich gewesen. Die Senatsverwaltung verweist dagegen auf rechtliche und technische Rahmenbedingungen, die eine neue Ausschreibung erforderlich gemacht hätten.
Mehr als eine Gestaltungsfrage
Der Konflikt dreht sich nicht allein um die Frage, welcher Entwurf gebaut wird. Ebenso umstritten ist die inhaltliche Ausrichtung des Denkmals. Nach Angaben der früheren Wettbewerbssieger verzichtet die neue Ausschreibung auf eine weitergehende theologische oder gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit Martin Luther. Sollte dies zutreffen, würde sich der Schwerpunkt des Projekts deutlich verschieben – von einer zeitgenössischen Interpretation hin zu einer stärkeren Einbindung der historischen Figur in die künftige Parkgestaltung.
Fragen zur Transparenz des Verfahrens
Diskutiert wird inzwischen auch das Vergabeverfahren selbst. Die Urheber des ursprünglichen Siegerentwurfs kritisieren, dass das neue Verfahren ohne klassische Wettbewerbsjury durchgeführt wurde und weder die Senatsverwaltung für Kultur noch Berufsverbände daran beteiligt gewesen seien.
Im Mittelpunkt der Diskussion steht zudem Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt. Ihr damaliges Architekturbüro hatte sich 2016 selbst am Wettbewerb beteiligt, schied jedoch bereits in der ersten Runde aus. Als Senatsbaudirektorin verantwortet sie heute das Verfahren, mit dem der damalige Siegerentwurf ersetzt werden soll.

Diese Konstellation beschäftigt inzwischen auch die Politik. Wie die Berliner Zeitung unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage berichtete, wollten die Grünen unter anderem wissen, ob Kahlfeldts früheres Büro tatsächlich am Wettbewerb von 2016 teilgenommen hatte. Der Berliner Senat bestätigte dies. Einen Interessenkonflikt oder eine Befangenheit sieht die Bauverwaltung jedoch nicht.
Offene Fragen bleiben
Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen auf: Welche Verbindlichkeit besitzen Architektur- und Kunstwettbewerbe, wenn ein einstimmig prämierter Siegerentwurf nach Jahren der Planung durch ein neues Verfahren ersetzt werden kann? Welche Kriterien führten letztlich zur Aufgabe des ursprünglichen Konzepts? Und wie transparent war der Entscheidungsprozess?
Auch finanzielle Aspekte sind bislang nur teilweise bekannt. Für die Umsetzung des neuen Entwurfs einschließlich der Gestaltung des Umfelds sollen rund vier Millionen Euro vorgesehen sein. Nicht öffentlich beziffert wurde bislang, welche Kosten bereits für Planung, Gutachten, Abstimmungen und Vorarbeiten des nun verworfenen Siegerentwurfs entstanden sind. Gerade im Umgang mit öffentlichen Mitteln dürfte auch diese Frage von Interesse sein.
≈Neuer Entwurf des Lutherdenkmals – ©BASD/Mannstein+VillFür Albert Weis und Zeller & Moye ist die Sache eindeutig: Sie fordern die Umsetzung des 2016 prämierten Entwurfs. Ob es dazu kommt, ist offen. Sicher ist dagegen schon heute, dass der Streit um das Lutherdenkmal längst mehr ist als eine Debatte über Kunst im öffentlichen Raum. Er berührt Grundfragen öffentlicher Wettbewerbe, der Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse und des Vertrauens in kulturpolitische Verfahren.
Lutherdenkmal in Berlin: Wie ein Siegerentwurf nach zehn Jahren verschwindet
Bettina Schellong-Lammel
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